Wichtige Hinweise für Verkäufer
Wir bieten Ihnen folgenden umfassenden Service !
bei Verkauf
• Marktanalyse, Aufbereitung und Wertermittlung Ihrer Immobilie
• Erstellung aussagefähiger Verkaufsunterlagen (Exposé)
• Vermittlung bei Erbauseinandersetzungen (zwischen den Miterben)
• Organisation und Durchführung der Objektbesichtigungen
• Bewerbung Ihres Objektes in den Medien, z.B. Immowelt, Druckmedien usw.
• Komplette Abwicklung und Überwachung bis zur notariellen Beurkundung
Wir suchen dringend für die bei uns vorgemerkten, solventen Kaufinteressenten
so wie Gewerbeflächen in München und Landkreis zum Kauf.
Wir führen Objektbesichtigungen nur als Einzeltermine durch, damit wir uns schon vorab - ohne Zeitdruck - ein Bild über einen möglichen Käufer machen können. Ob ein passender Käufer nach der 1. Besichtigung gefunden ist oder mehrere Besichtigungstermine notwendig sind ...
...wir scheuen keine Zeit und Mühen, um den richtigen Käufer für Ihre Immobilie zu finden.
Email an VOWOBAU senden
Wir verkaufen auch Ihre Immobilie oder Grundstück zum Bestpreis!
Wenn Sie einen solventen, sympathischen Mieter für Ihre Immobilie suchen,
und an einer schnellen, unkomplizierten Abwicklung interessiert sind, dann
bieten Sie uns doch Ihr Objekt an.
Wir erstellen aussagefähige Unterlagen von Ihrem Objekt (Exposé mit attraktiven Fotos), und bieten dieses auf Immobilienportalen, den bei uns vorgemerkten Mietinteressenten, und wenn erforderlich in Printmedien an. Entscheiden Sie nach einem persönlichen Kennenlernen, ob Sie uns, wie schon viele zufriedene Kunden vorher 'Ihr Vertrauen' schenken wollen ! (siehe Gästebuch) |
Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in unserer Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
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- die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
- die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
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kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges
Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.
Die schriftliche Zustimmung lt. DSGVO
beider Vertragspartner vorausgesetzt.